Einführung in die Bankenabgabe

Seit 2015 sind alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sogenannte Abwicklungsfonds einzurichten, die der Finanzierung von Bankenabwicklungen dienen. Diese Fonds werden hauptsächlich durch Bankenabgaben finanziert, welche von allen Kreditinstituten innerhalb der EU zu leisten sind.

Struktur und Zweck der Bankenabgabe

Abwicklungsfonds

  • Die Fonds, die bei den nationalen Abwicklungsbehörden gehalten werden, dienen dazu, im Falle einer Bankenkrise die geordnete Abwicklung von Finanzinstituten zu unterstützen, ohne dass dabei öffentliche Mittel zum Einsatz kommen müssen.

Finanzierung durch Bankenabgaben

  • Die Bankenabgabe stellt eine vorab erhobene Gebühr dar, die von allen Banken im EU-Raum jährlich zu entrichten ist.

Berechnung der Bankenabgabe

Grundbeitrag

  • Der wesentliche Teil der Bankenabgabe ist der Grundbeitrag, der sich nach der Größe des jeweiligen Instituts richtet.

Anpassung an das Risikoprofil

  • Zusätzlich zum Grundbeitrag wird die Abgabe an das individuelle Risikoprofil der jeweiligen Bank angepasst. Dies bedeutet, dass Institute mit einem höheren Risiko tendenziell auch höhere Beiträge leisten.
Zielsetzung und Bedeutung

Vermeidung von Steuerzahlerbelastungen

  • Ein zentrales Ziel der Bankenabgabe ist es, sicherzustellen, dass die Kosten einer Bankenrettung nicht von den Steuerzahlern, sondern von der Bankenbranche selbst getragen werden.

Stärkung der Finanzstabilität

  • Die Bankenabgabe trägt zur Stärkung der Finanzstabilität bei, indem sie einen finanziellen Puffer für Krisensituationen schafft.
Perspektiven und Herausforderungen

Die Einführung der Bankenabgabe ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines sichereren und stabileren Bankensystems in der EU. Sie fördert das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der Banken und trägt dazu bei, die finanziellen Risiken von Bankenkrisen zu minimieren.