In einem beispiellosen Schritt hebt die Pflegebranche ihren Mindestlohn deutlich über das allgemeine Niveau in Deutschland an, wo der Stundenlohn aktuell bei 12,41 Euro liegt. Dies markiert einen signifikanten Fortschritt speziell für die etwa 1,3 Millionen Beschäftigten in pflegebezogenen Einrichtungen, die vom Pflegemindestlohn profitieren.

Ab Mai können selbst ungelernte Kräfte in der Pflege mit einem Stundenlohn von 15,50 Euro rechnen, was ein monatliches Einkommen von etwa 2.480 Euro bei Vollzeitbeschäftigung bedeutet. Im Vergleich dazu liegt das Einkommen bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro bei lediglich 1.985,60 Euro. Diese Erhöhung ist nicht nur ein beträchtlicher finanzieller Gewinn für die Pflegekräfte, sondern sendet auch ein wichtiges Zeichen an die gesamte Branche.

Differenzierte Lohnanpassungen nach Qualifikationsniveau

Die Pflegekommission hat beschlossen, die Mindestlöhne in der Pflege nach Qualifikationsniveau zu staffeln, was eine differenzierte Erhöhung der Löhne nach sich zieht. Die Anpassungen sehen wie folgt aus:

Für Pflegekräfte ohne Ausbildung:

  • Ab Mai 2023: Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde.
  • Seit Dezember 2023: Erhöhung auf 14,15 Euro, was einem monatlichen Gehalt von 2.461 Euro entspricht.
  • Ab Mai 2024: Steigerung auf 15,50 Euro pro Stunde.
  • Ab Juli 2025: Weiterer Anstieg auf 16,10 Euro pro Stunde.

Für Pflegekräfte mit einer Ausbildung:

  • Ab Mai 2023: Der Mindestlohn steigt auf 17,65 Euro pro Stunde.
  • Seit Dezember 2023: Anstieg auf 18,25 Euro, was ein monatliches Einkommen von 3.174 Euro bei Vollzeit bedeutet.
  • Ab Mai 2024: Erhöhung auf 19,50 Euro pro Stunde.
  • Ab Juli 2025: Anhebung auf 20,50 Euro pro Stunde.

Diese fortschrittliche Entwicklung unterstreicht die Wertschätzung und Anerkennung der essenziellen Arbeit, die Pflegekräfte leisten, und setzt ein klares Zeichen für die Aufwertung des Berufsstands in der gesamten Branche.

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