Im Prozess gegen Hanno Berger, den Architekten der umstrittenen Cum-Ex-Aktiengeschäfte, ist ein Urteil gefällt worden. Berger soll für 8 Jahre ins Gefängnis. Worum geht es in diesem komplizierten Fall?

Laut NZZ: Hanno Berger will vor den Bundesgerichtshof, weil er zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Am Mittwochvormittag (21.12.) teilte das Landgericht Bonn mit, der 72-Jährige werde Berufung einlegen. Nachdem er die schriftliche Entscheidung erhalten hat, hat er einen Monat Zeit, um zu erklären, warum er Berufung einlegen möchte. Bei der Urteilsverkündung in Bonn teilte der zuständige Richter Roland Zickler den Angeklagten mit, dass sie möglicherweise keine Berufung einlegen wollen.

Der Richter wies ihn dabei auf einen Paragrafen in der Strafprozessordnung hin, laut dem ein Urteil aus einem Strafprozess sich auf ein anderes Verfahren strafmildernd auswirken könnte.

Was ging in der Sache voran…

Hanno Berger, einer der Hauptakteure der Cum-Ex-Aktiengeschäfte, wurde von einem Bonner Gericht zu 8 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren beantragt, die Strafe hätte aber bis zu 15 Jahre betragen können. Das Verteidigungsteam wusste, dass ihr Mandant etwas falsch gemacht hatte, aber sie reichte keinen Antrag ein. Stattdessen forderten sie das Gericht lediglich auf, „freundlich“ zu sein und ihrem Mandanten eine „angemessene Strafe“ zu geben. Zusätzlich zur Haft sagte das Gericht, dass Berger die 13,7 Millionen Euro, die er mit den Verbrechen verdient haben soll, abgenommen werden müsse. Der Richter sagte, dass fast alle Anklagen in der Anklageschrift während des Prozesses als wahr bewiesen worden seien.

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